Schädlingsbekämpfung Heinsohn

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle an die

Firma Heinsohn Schädlingsbekämpfung – Inh. Ralf Tepper e. K. –
Jahnstraße 15, 27619 Schiffdorf-Spaden

Tel. 0471/81705, Mobil: 0178/6387011 Fax: 0471/85079
E-Mail: rattenfangheinsohn@web.de

nachfolgend „Auftragnehmerin“,
erteilten oder noch zu erteilenden Aufträge.

(2) Das Dienstleistungsangebot der Auftragnehmerin richtet sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(3) Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder über diese hinausgehende Regelungen enthalten, wird schon jetzt ausdrücklich widersprochen.

(4) Vertrags- sowie Geschäftssprache ist ausschließlich deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Ein Dienstleistungsvertrag kommt erst mit ausdrücklicher schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin oder mit Beginn der Auftragsdurchführung zustande. Die Auftragsdurchführung beginnt mit der Zusammenstellung der Einsatzmittel und der entsprechenden Ausstattung des Fahrzeuges auf dem Betriebsgelände der Auftragnehmerin.

page1image11368

§ 3 Allgemeine Regelungen zum Leistungsumfang

(1) Die in den nachfolgenden §§ 4 und 5 dargestellten Leistungspflichten der Auftragnehmerin umfassen ausdrücklich nicht etwaig vorzunehmende Holzwechselarbeiten sowie das Aufdecken oder Freilegen nicht frei zugänglicher Flächen, Sparren oder ähnlichem. Derartige Leistungen sind der Auftragnehmerin gesondert zu vergüten.

(2) Die Auftragnehmerin ist zur Entfernung von Tierkadavern und/oder Präparaten nicht verpflichtet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(3) Die Auftragnehmerin schuldet keinen über die Ausführung der in den nachfolgenden §§ 4 und 5 dargestellten Dienstleistungen hinausgehenden Erfolg. Sie übernimmt insbesondere keine Gewähr für eine endgültige oder auch nur vorübergehende Beseitigung der Zielorganismen bzw. für einen nachhaltigen Schutz der behandelten Gegenstände oder Flächen vor Befällen jeglicher Art.

(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftrag durch Drittunternehmen ausführen zu lassen.

§ 4 Besondere Bestimmungen für Einzelaufträge
(1) Die einzelnen Leistungspflichten der Auftragnehmerin bestimmen sich in

Abhängigkeit von dem jeweils festgestellten bzw. vermuteten Befall wie folgt:

a) Nager, Ungeziefer und sonstige Schädlinge:
Sach- und fachgerechtes Ausbringen von Bekämpfungsmaterial und Behandlung der befallenen Flächen. Nichtzielorganismen, die im zu bekämpfenden Objekt leben sind durch den Auftraggeber von den Ködermaterialien fernzuhalten.

b) Desinfektion:
Sach- und fachgerechtes Behandeln der in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegten Flächen.

c) Holzschutz:
Sach- und fachgerechtes Behandeln der mit dem Auftraggeber abgestimmten und erreichbaren Holzflächen nach VOB DIN 68800, wenn und soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist.

d) Taubenabwehr
Sach- und fachgerechtes Verlegen der Taubenabwehrsysteme.

e) Wespennestentfernung
Sachgerechte Bekämpfung von Wespennestern.

(2) Etwaig erforderlich werdende Termine zur Nachbehandlung sind der Auftragnehmerin gesondert zu vergüten.

page2image15632page2image15792

§ 5 Besondere Bestimmungen für Wartungsverträge

(1) Im Rahmen von Wartungsverträgen schuldet die Auftragnehmerin die regelmäßige Kontrolle und anlassbezogene Behandlungen aller vertragsgegenständlichen Örtlichkeiten in Hinsicht auf die vertraglich bezeichneten Schädlinge bzw. sonstigen Gefährdungen.

(2) Die Intervalle der einzelnen Wartungstermine bestimmen sich nach den vertraglich vorgesehenen Fristen.

(3) Die konkreten Wartungstermine werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin vor der in Aussicht genommenen Inspektion kurzfristig telefonisch miteinander abgestimmt. Kommt es zu keiner Einigung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, dem Auftraggeber schriftlich einen verbindlichen Termin, der auch angemessen außerhalb der normalen Bürostunden liegen kann, mitzuteilen. Zwischen dem Zugang der Terminbestimmung und der Ausführung der Arbeiten müssen mindestens zehn Tage liegen.

(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Preis nach Ablauf eines Abrechnungszeitraums für die Zukunft entsprechend der jeweiligen Veränderung des Verbraucherpreisindizes des Statistischen Bundesamts anzuheben. Die Aufragnehmerin wird eine Preishebung dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor dem Ende des der Anhebung vorausgehenden Abrechnungszeitraums anzeigen. Im Falle einer solchen Preisanhebung steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ablauf des Abrechnungszeitraums zu.

§ 6 Preise

(1) Die durchgeführten Arbeiten werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Materialkosten und Zeitaufwand zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet.

(2) Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen werden mit einem Zuschlag von 150 % auf den Nettostundenpreis berechnet.

(3) Die Zuschläge für außerhalb der Geschäftszeiten ausgeführte Tätigkeiten berechnen sich wie folgt:

• 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr: 20 % auf den Nettostundenpreis• 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr: 75 % auf den Nettostundenpreis

(4) Zusätzlicher Zeitaufwand für von dem Aufraggeber zu vertretende Wartezeiten, etwa wegen unzutreffender Angaben, nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilter Zugangsbehinderungen oder aus ähnlichen Gründen, ist mit dem üblichen Stundensatz zu vergüten.

§ 7 Zahlungsbedingungen; Verzug

(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise in bar bei Auftragsdurchführung oder auf Rechnung. Für laufende Zahlungen im Rahmen eines Wartungsvertrages besteht zudem die Möglichkeit des Zahlungseinzugs per Lastschrift.

(2) Bei der Zahlung auf Rechnung beinhaltet die Rechnung die Bankverbindung sowie das konkrete Zahlungsziel, bis zu dem der Betrag auf dem Konto eingegangen sein muss.

(3) Bei Zahlung per Lastschrift hat der Auftraggeber ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von seitens des Auftraggebers falsch übermittelten Daten der Bankverbindung entstehen.

(4) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Auftraggeber versandt wird, wird diesem mindestens eine Mahngebühr in Höhe von fünf EUR berechnet, sofern der Auftraggeber nicht einen niedrigeren Schaden nachweisen kann.

§ 8 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, sofern seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von der Auftragnehmerin nicht bestritten wird.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht im Falle eines Vertragsschlusses unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Fernabsatzvertrag) ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu:

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Schädlingsbekämpfung Heinsohn Inh. Ralf Tepper e. K.

page4image16448

27619 Schiffdforf-Spaden

E-Mail: rattenfangheinsohn@web.de Fax: 0471/85079

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Das Muster eines Widerrufs ist nachstehend abgedruckt. Sie können den Text verwenden, müssen das aber nicht.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie eine Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Mustertext für einen Widerruf:

Schädlingsbekämpfung Heinsohn Inh. Ralf Tepper e. K.
Jahnstraße 15
27619 Schiffdorf – Spaden

E-Mail: rattenfangheinsohn@web.de Fax: 0471 / 8 50 79

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen:

Bestellt am (*)

Name des/der Verbraucher(s)/(in): Anschrift des/der Verbraucher(s)/(in):

page5image15976page5image16136

Unterschrift des/der Verbraucher(s)/(in) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum
(*) Unzutreffendes bitte streichen.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 10 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung: Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber unbedingt vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten etwaiger Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

page6image17488

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kunden, die Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist der Wohnsitz der Auftragnehmerin (Amtsgericht Geestland bzw. Landgericht Stade).